Die
untenstehenden Anmerkungen sind dazu gedacht, Ihnen einen Überblick
über die rechtlichen Aspekte Ihrer Trauung zu geben, und
erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Folgende
Dokumente sind nötig:
- Südafrikaner
brauchen ihren Personalausweis oder eine beglaubigte Bescheinigung,
die ihre Identität bestätigt.
- Staatsbürger
anderer Länder brauchen ihren Pass und eine beglaubigte
Bescheinung; falls sie in Südafrika ansässig sind,
genügt ihr südafrikanisches Identitätsdokument.
- Geschiedene müssen
zusätzlich ihre Scheidungsurkunde vorweisen.
- Witwen und Witwer
müssen die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners vorweisen.
- Minderjährige
benötigen die schriftliche Zustimmung ihrer Eltern oder
ihres Vormunds.
Folgende Bedingungen
stellt das Gesetz:
- Eine rechtliche
Eheschliessung darf nur in einem der folgenden Gebäude
vollzogen werden: in einer Kirche bzw. einem Gebäude, das
regelmässig zu gottesdienstlichen Zwecken gebraucht wird;
in einem Amtsgebäude; oder in einem privaten Wohnhaus.
- Gegenwart von
Beteiligten und Trauzeugen: Das Brautpaar sowie mindestens zwei
geeignete Trauzeugen müssen gegenwärtig sein.
- Heiraten durch
einen Stellvertreter ist in Südafrika gesetzlich nicht
erlaubt.
- Nicht-Südafrikaner
benötigen normalerweise ein "unabridged marriage certificate",
um ihre Eheschliessung in ihrem Heimatland registrieren zu lassen.
Diese Bescheinigung ist beim South African Department of Home
Affairs erhältlich; für zügige Abwicklung kann
gesorgt werden. Wer mehr Einzelheiten hinsichtlich der Bestimmungen
seines Landes möchte, sollte sich mit seinem Konsulat in
Verbindung setzen.
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